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Lieber Verkäufer,

bevor sie eine Immobilie in Griechenland verkaufen können, müssen Sie folgende Papiere besitzen bzw folgende Dinge erledigt haben; ohne das können Sie ihr Eigentum in Griechenland nicht veräussern:

  • Personalausweis (Non EU Bürger Reisepass)
  • Griechische Steuernummer (AFM)
  • Vollmacht zu Gunsten eines Dritten, wenn sie selbst nicht beim Verkauf anwesend sein können
  • Aktuelles (vom selben Jahr wie der zu schliessende Notarvertrag) Geometer (Topographie) basierend auf Koordinaten des griechischen Datums (GPS EGSA 87) mit der Bestaetigung N.651/1977 und N.1337/1983 des Ingenieurs und einer eidesstattlichen Versicherung deselben gemaess des Artikels 20 des Gesetzes N.3889/2010
  • Nachweis des Ingenieurs ueber die Einreichung des Geometers auf Basis des Katasters (Grundbuchauszug)
  • Zertifikat des Ingenieurs ueber die Vollstaednigkeit der Gebaeudeidentitaet (Immobilien ID)
  • Grundrisse des Gebaeudes mit der Angabe des elektronischen Codes der Legalisierung sowie der Erklaerung des Ingenieurs, dass diese mit den bei der TEE (Baubehoerde) eingereichten Plaenen uebereinstimmen (gedruckt und unterschrieben)
  • Bestaetigung des Ingenieurs ueber den Abschluss der Legalisierung gemaess N.4495/2017
  • Beglaubigte Baugenehmigung /li>
  • Energieausweis
  • E9 Steuererklärung, mit der sie die Immobilie beim griechischen Staat gemeldet haben
  • Beglaubigte Verträge, mit denen sie die zu veräussernde Immobilie erworben haben
  • Nach Pruefung anhand der neuen Grundrisse ENFIA Zertifikate der vergangenen 5 Jahre
  • Sterbeurkunde des Erblassers im Falle eines Erbfalles
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, dass keine Steuerschulden vorliegen


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